Allgemeine Geschäftsbedingungen
Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH
Um die Lesbarkeit zu vereinfachen, wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die zusätzliche Nennung der weiblichen Form verzichtet. Die ausschließliche Verwendung der männlichen Form ist als geschlechtsunabhängig zu verstehen.
1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH (im folgenden Theater genannt) und ihren Kunden. Sie sind Bestandteil des Vertrages für den Kauf von Eintrittskarten, Abonnements und sonstigen Produkten und Dienstleistungen. Sie gelten nicht für Veranstaltungen, für die ein Dritter der Veranstalter ist.
2. Kartenvorverkauf
Der Vorverkauf für alle Aufführungen einer Spielzeit beginnt in der Regel mit Wiedereröffnung der Theaterkassen nach der Sommerpause/den Theaterferien.
Für Sonderveranstaltungen gelten eigene Regelungen.
Reservierte Karten müssen innerhalb von sieben Tagen bezahlt und abgeholt werden. Durch Überweisung bezahlte Karten können gegen eine Versandgebühr (lt. Entgeltordnung) zugeschickt werden. Der Versand erfolgt auf Risiko des Kunden.
Werden Karten weniger als sieben Tage vor der Vorstellung reserviert, trifft die Theaterkasse eine gesonderte Absprache mit dem Kunden, wie die Karten bezahlt und abgeholt werden.
Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung verfällt die Reservierung und die Karten werden erneut im freien Verkauf angeboten.
Bezahlte Karten werden grundsätzlich nicht zurück genommen. Generell müssen Karten bis spätestens 45 Minuten vor Aufführungsbeginn an der Kasse abgeholt werden.
3. Eintrittspreise und Ermäßigungen
3.1 Eintrittspreise
Die Eintrittspreise und Ermäßigungen ergeben sich aus der vom Aufsichtsrat des Theaters beschlossenen Entgeltordung.
3.2 Ermäßigungen
Für Eintrittskarten im Schauspiel, Musiktheater und Ballett, für Sinfonie- und Chorkonzerte sowie für Studio Aufführungen wird bei entsprechendem Nachweis eine Ermäßigung gewährt. Folgende Personen sind ermäßigungsberechtigt: Jugendliche unter 18 Jahren, Schüler und Studenten unter 30 Jahren, Grundwehr- und Ersatzdienstleistende, Arbeitssuchende und Schwerbehinderte, Inhaber des Krefeld-Passes und des Mönchengladbach Ausweises.
Begleitpersonen von Menschen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, haben freien Eintritt.
Der Ermäßigungs-Nachweis ist beim Kauf der Eintrittskarten und beim Einlass vorzuweisen.
Ermäßigte Eintrittskarten sind nur auf ebenfalls ermäßigungsberechtigte Personen übertragbar.
Für Sonderveranstaltungen, Kinderstücke und Kinderkonzerte sowie Foyer-Veranstaltungen werden keine Ermäßigungen gewährt.
4. Rücknahme von Eintrittskarten
Eintrittskarten werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können Karten bis sieben Tage vor der Aufführung gegen eine Gebühr lt. Entgeltordnung storniert werden.
Gruppenkarten werden nicht zurückgenommen.
5. Abonnements
5.1 Allgemeines
Mit einem Abonnement wird die vereinbarte Anzahl von Aufführungen in der gewählten Kategorie für eine Spielzeit im Voraus erworben. Die dadurch eingegangene Verpflichtung zur Abnahme einer bestimmten Anzahl von Aufführungen und zur Einhaltung bestimmter Termine wird mit einem Rabatt gegenüber einer gleichen Anzahl von Eintrittskarten honoriert (lt. Entgeltordnung).
Abonnenten erhalten einen Abonnementausweis, der zum Eintritt in die Aufführung der jeweiligen Abonnementreihe berechtigt.
Inhaber eines Theaterabonnements erhalten je eine ermäßigte Eintrittskarte pro Produktion der Entgeltstufen 1 und 2, die nicht bereits Bestandteil des Abonnements ist. Der ermäßigte Preis entspricht dem anteiligen Abonnement-Preis. Von dieser Regelung ausgenommen sind Studio-, Kinderkonzert- und Wahlabonnements.
Alle Abonnements sind übertragbar. Ermäßigte Abonnements sind nur auf ebenfalls ermäßi-gungsberechtigte Personen übertragbar.
Änderungen der einem Abonnement zugeordneten Aufführungstermine, Produktionen, sowie der Konzertprogramme bleiben vorbehalten.
5.2 Umtausch
Abonnenten mit 10 Aufführungen können dreimal pro Spielzeit einen Aufführungstermin gegen einen anderen tauschen. Theaterabonnenten mit weniger Aufführungen sowie Konzertabon-nenten können einmal pro Spielzeit tauschen.
Premieren-Abonnenten können alle Aufführungstermine tauschen.
Der Umtausch muss der Theaterkasse bis 12:00 Uhr des Vortages der Aufführung bekannt gegeben werden. Für jeden Umtausch wird eine Gebühr (lt. Entgeltordnung) erhoben.
5.3 Gültigkeit der Umtauschscheine
Umtauschscheine können bis zum 31. Oktober der jeweils folgenden Spielzeit eingelöst wer-den. Sie sind nicht gültig für Premieren und Sonderveranstaltungen (ausgenommen sind Umtauschscheine von Premierenabonnements).
5.4 Kündigung und Verlängerung des Abonnements
Abonnements gelten für die Spielzeit, für die sie erworben werden. Sie können bis zum 31. Mai einer Spielzeit schriftlich gekündigt werden. Nicht gekündigte Abonnements verlängern sich um eine weitere Spielzeit.
5.5 Wahlabonnements
Mit einem Wahlabonnement werden vier Konzert-Gutscheine, bzw. sechs oder zwölf Gutscheine für Theater-Aufführungen der angebotenen Kategorie im Voraus erworben. Wahlabonnements sind bis zum Ende der jeweils folgenden Spielzeit, in der sie erworben wurden, gültig.
Sie gelten nicht für Premieren und Sonderveranstaltungen.
6. Theatercard
Die Theatercard ist eine Rabattkarte, die ihren Inhaber zum beliebig häufigen Erwerb von Theaterkarten zum halben Entgelt bzw. zum Mindestentgelt berechtigt. Sie gilt auch für Konzerte. Für Silvester- und Sonderveranstaltungen wie z.B. den Theaterball und die Operngala ist die Theatercard nicht gültig.
In der Entgeltstufe 1 berechtigt sie zur kostenlosen Mitnahme eines Jugendlichen unter 18 Jahren im Rahmen der Verfügbarkeit von Eintrittskarten. Die Theatercard gilt für ein Jahr nach Ausstellung und ist nicht übertragbar. Sie ist zusammen mit der ermäßigten Karte beim Einlass vorzuweisen.
7. Gutscheine
Gutscheine sind über jeden vom Kunden gewünschten Euro-Betrag – Mindestbetrag fünf Euro – an den Theaterkassen erhältlich. Sie sind unbefristet gültig.
Werden Gutscheine für Eintrittskarten mit einem geringeren Entgelt eingelöst, werden Restbeträge in Form eines neuen Gutscheins erstattet.
Verloren gegangene Gutscheine können nicht ersetzt werden.
8. Mitgliedschaft im Jugendclub
Die Mitgliedschaft im Jugendclub gilt für eine Spielzeit. Der Mitgliedsbeitrag ist der Entgelt-ordnung zu entnehmen. Die Mitglieder erhalten Eintrittskarten zum Gruppenpreis für Jugend-liche (lt. Entgeltordnung).
9. Verlust von Eintrittskarten
Verloren gegangene Eintrittskarten können nicht ersetzt werden. Für verloren gegangene Abonnementsausweise können Ersatzkarten gegen eine Gebühr lt. Entgeltordnung ausgestellt werden.
10. Garderobe
Aus Sicherheitsgründen dürfen Jacken, Mäntel und ähnliche Garderobenstücke sowie Rucksäcke, vergleichbare Taschen und Schirme nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden. Sie sind an der Garderobe abzugeben.
Die Garderobengebühr ist im Eintrittsentgelt enthalten.
Die Garderobe wird gegen Vorlage der zuvor ausgehändigten Garderobenmarke ohne Nachprüfung einer Berechtigung an den Besucher zurückgegeben.
10.1 Haftung
Bei Verlust oder Beschädigung der Garderobe ist das Garderobenpersonal unverzüglich zu informieren. Reklamationen nach Verlassen des Theaters können nicht akzeptiert werden. Mit der Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt das Theater die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des Garderobenstückes. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere in der Garderobe befindliche Gegenstände. Deren Abgabe erfolgt auf eigene Gefahr.
11. Fundsachen
Fundsachen nimmt das Hauspersonal entgegen. Für die Aufbewahrung wird keine Haftung übernommen.
12. Speicherung von Daten
Personenbezogene Daten werden nur in dem Umfang erfasst und gespeichert, wie es für den Verkauf und die Verwaltung von Eintrittskarten und Abonnements u.ä. notwendig ist. Mit der Reservierung bzw. dem Kauf einer Eintrittskarte oder eines Abonnements erklärt sich der Kunde mit der Speicherung der Daten einverstanden.
13. Programmänderungen und Ausfall von Aufführungen
Die Verlegung von Aufführungen aus betrieblichen Gründen, auch auf andere Wochentage, bleibt vorbehalten.
Besetzungsänderungen sowie die Veränderung von Anfangszeiten begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises.
Der Abbruch einer Aufführung begründet einen Anspruch auf eine Ersatzkarte für eine andere Aufführung derselben Produktion. Wenn das nicht möglich ist, wird der Eintrittspreis nur dann erstattet, wenn der Abbruch in der ersten Hälfte der Aufführung bzw. vor der Pause erfolgt. Der Anspruch muss innerhalb von einer Woche an der Theaterkasse geltend gemacht werden.
Bei Ausfall einer Aufführung werden die Eintrittskarten gegen eine andere Aufführung derselben Produktion umgetauscht. Wenn das nicht möglich ist, wird der Eintrittspreis erstattet.
Der Ausfall einer Aufführung aufgrund höherer Gewalt begründet keinen Ersatzanspruch.
Bei einer kurzfristigen Änderung des Programms besteht kein Anspruch auf eine Ersatzkarte oder auf Erstattung des Eintrittspreises, wenn der Besucher die Ersatzaufführung ganz oder teilweise besucht hat.
Ansprüche dieser Art sind innerhalb einer Woche an der Theaterkasse geltend zu machen gegen Vorlage der Eintrittskarte. Begleitende Aufwendungen wie Anfahrt, Hotel, Nebenkosten werden nicht erstattet.
Abonnenten werden bei Programmänderungen nach Möglichkeit benachrichtigt, ohne dass darauf ein Rechtsanspruch besteht.
14. Verspätung des Besuchers
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Nacheinlass nach Beginn der Aufführung.
Trifft ein Besucher nach Beginn der Aufführung ein, kann er mit Rücksicht auf die anderen Besucher und auf die Konzentration der Künstler nur in Abhängigkeit der Entscheidung des Abenddienstes in Ausnahmefällen (festgesetzter Nacheinlass) und nur unter Führung des Servicepersonals den Zuschauerraum betreten und einen zugewiesenen Platz einnehmen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf die gekaufte Platzkategorie.
15. Rollstuhlplätze
Das Theater verfügt über eine begrenzte Anzahl von Rollstuhlplätzen. Der Besuch der Aufführung im Rollstuhl kann im Rahmen der Möglichkeiten nur dann sichergestellt werden, wenn der Bedarf eines Rollstuhlplatzes beim Kauf der Eintrittskarte an der Theaterkasse angemeldet wurde.
16. Bild- und Tonaufzeichnungen
Aus Gründen des Urheber- bzw. Leistungsschutzes sind Bild- und Tonaufzeichnungen während der Aufführungen nicht erlaubt. Dies gilt auch für Aufzeichnungen mit dem Mobiltelefon. Zuwiderhandlungen lösen Schadenersatzpflichten aus, führen zum Hausverweis und können auch strafrechtlich verfolgt werden.
17. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Erweisen sich die Geschäftsbedingungen als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der Geschäftsbedingungen entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.
18. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Ansprüche die sich zwischen Theater und dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Krefeld.
19. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab 01.06.2011 gültig und regeln sämtliche Verkäufe für Aufführungen ab der Spielzeit 2011/2012.
Krefeld, den 01.06.2011
THEATER KREFELD UND
MÖNCHENGLADBACH gGmbH
Michael Grosse
Generalintendant
Geschäftsführer
Reinhard Zeileis
Geschäftsführer


