Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stadttheater Krefeld
Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Stadttheater Krefeld und den Besuchern seiner Veranstaltungen. Sie sind Bestandteil des Vertrages für den Kauf von Eintrittskarten und Abonnements. Sie gelten nicht für Veranstaltungen, für die ein Dritter der Veranstalter ist.


2. Kassenöffnungszeiten

Die Theaterkasse ist regelmäßig geöffnet:

MO – FR 10:00 – 13:00 Uhr und 17:00 – 19:00 Uhr
SA 10:00 – 13:00 Uhr

sowie 1 Stunde, in der Fabrik Heeder ½ Stunde vor Beginn einer Vorstellung.

Online - Bestellungen sind jederzeit über den Internet-Auftritt der Stadt Krefeld unter krefeld.de/Stadttheater möglich, die Theaterkasse ist jederzeit auch über Theaterkasse@Krefeld.de per e-Mail zu erreichen.


3. Kartenvorverkauf und Reservierungen

Der Vorverkauf für eine Produktion beginnt einen Monat vor dem jeweiligen Premierentermin. Ist die Theaterkasse an diesem Tag nicht geöffnet, beginnt er am folgenden Arbeitstag. Mit Beginn des Vorverkaufs können für alle weiteren Aufführungen dieser Produktion Karten erworben werden.

Wahlabonnenten sowie Inhaber der Theatercard und von Umtauschscheinen können 7 Tage vor Beginn des Vorverkaufs reservieren.

Reservierte Karten müssen innerhalb von 14 Tagen, spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung abgeholt sein. Durch Bankeinzug, Überweisung oder auf andere Weise bezahlte Karten können gegen eine Versandgebühr lt. Entgeltordnung (z.Zt. 2 EUR pro Sendung) zugeschickt werden. Bei Reservierungen im Zeitraum von weniger als 3 Tagen vor der Vorstellung wird mit der Theaterkasse eine spezielle Regelung vereinbart.
Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung verfällt die Reservierung, die Karten werden erneut im freien Verkauf angeboten.


4. Eintrittspreise und Ermäßigungen

Die Eintrittspreise ergeben sich aus der Engeltordnung der Stadt Krefeld in der jeweils vom Rat der Stadt beschlossenen Fassung.

Ermäßigungen:
Auf Tageskarten im Schauspiel und Musiktheater, für Sinfonie- und Chorkonzerte (nicht Kinderkonzerte) und für die Fabrik Heeder wird eine Ermäßigung von 50 % für Jugendliche unter 18 Jahren, für Schüler und Studenten unter 27 Jahren, für Grundwehrdienst- und Ersatzdienstleistende, Arbeitslose und Schwerbehinderte bei entsprechendem Nachweis und unter Beachtung der Mindestentgelte für ermäßigte Karten gewährt.

Inhaber eines Abonnements erhalten je 1 Tageskarte pro Vorstellung der Entgeltstufen 1 + 2, die nicht bereits Bestandteil des Abonnements ist, zum anteiligen Wert ihres Abonnements. Diese Ermäßigung gilt auch für Abonnenten anderer Bühnen, mit denen eine entsprechende Vereinbarung auf Gegenseitigkeit besteht (ABO – plus).

Abonnenten für Konzerte mit 1 Chorkonzert erhalten eine Tageskarte für das 2. Chorkonzert zum anteiligen Wert ihres Abonnements.

Wer 10 Tageskarten zum vollen Preis erwirbt, erhält davon 1 Karte ohne Entgelt.

Besuchergruppen ab 10 Personen, Mitglieder der Jugendclubs und Inhaber der Theatercard erhalten Ermäßigungen in unterschiedlicher Höhe lt. jeweils gültiger Entgeltordnung. Auch Abonnements beinhalten Ermäßigungen in unterschiedlicher Höhe.

Ermäßigte Eintrittskarten sind nicht übertragbar.


5. Rücknahme von Eintrittskarten

Verkaufte Tageskarten, gegen Umtauschscheine, Wahlabonnements und Geschenk- oder andere Gutscheine eingelöste Tageskarten werden nicht zurückgenommen.

Im Zusammenhang mit Gruppenbestellungen ausgelieferte Tageskarten werden nur zurückgenommen, wenn die zurückgegebenen Karten der Theaterkasse 10 Tage vor der Veranstaltung zum Weiterverkauf wieder zur Verfügung stehen.


6. Abonnements

6.1 Allgemeines

Mit einem Abonnement wird die vereinbarte Anzahl von Vorstellungen in der gewählten Kategorie im Voraus erworben. Die dadurch eingegangene Verpflichtung zur Abnahme einer bestimmten Anzahl von Vorstellungen und zur Einhaltung bestimmter Termine wird mit einem Rabatt gegenüber einer gleichen Anzahl von Tageskarten honoriert (lt. Entgeltordnung).

Abonnenten erhalten einen Abonnement Ausweis, der zum Eintritt in die Vorstellungen der jeweiligen Abonnementreihe berechtigt.

Änderungen der einem Abonnement zugeordneten Termine oder Produktionen bleiben vorbehalten.

6.2 Umtausch

Abonnenten mit 10 und mehr Vorstellungen können dreimal, Abonnenten mit weniger Vorstellungen einmal pro Spielzeit einen geplanten Termin gegen einen anderen tauschen.

Premierenabonnenten können gegebenenfalls alle Premierentermine gegen einen anderen Vorstellungstermin tauschen (der natürlicherweise kein Premierentermin sein kann).

Der Umtausch muß der Theaterkasse bis 13:00 Uhr des Vorstellungstages, für Sonntage bis 18:00 Uhr des Vortages bekannt gegeben werden, damit die Karten zum Weiterverkauf zur Verfügung stehen. Für jeden Umtausch wird ein Entgelt lt. Entgeltordnung erhoben.

Konzertabonnements können vom dienstags- auf den freitagstermin desselben Konzertprogramms und umgekehrt getauscht werden, sofern freie Plätze zur Verfügung stehen. Alternativ können Konzertabonnenten Ihren Abonnement-Ausweis für bestimmte Termine an der Theaterkasse hinterlegen. Sie erhalten den anteiligen Wert erstattet, wenn die Theaterkasse den abonnierten Platz weiter veräußern kann.

6.3 Gültigkeit der Umtauschscheine

Umtauschscheine gelten für Vorstellungen bis zum 30.12. der folgenden Spielzeit in den Entgeltstufen 1 + 2, (also nicht für Märchen, Konzerte, Kinderkonzerte, Foyer- und Studio- und Sonderveranstaltungen). Sich dabei evtl. ergebende Aufzahlungen werden nachgefordert, Auszahlungen sind ausgeschlossen.

6.4 Kündigung und Verlängerung des Abonnements

Abonnements gelten für die Spielzeit, für die sie erworben werden. Sie können bis zum 31.05. einer Spielzeit schriftlich gekündigt werden. Nicht gekündigte Abonnements verlängern sich automatisch um eine weitere Spielzeit.

6.5 Zahlungsbedingungen für Abonnements

Das Entgelt für Abonnements mit weniger als 10 Vorstellungen wird am 31.10. einer Spielzeit zur Zahlung fällig. Abonnements mit mehr als 10 Vorstellungen sowie Konzertabonnements können in 2 Raten bezahlt werden, die jeweils zum 31.10. und 31.03. fällig werden.

6.6 Wahlabonnements

Mit einem Wahlabonnement werden 6 oder 12 Eintrittskarten der angebotenen Kategorie (Musiktheater/Schauspiel) im Voraus erworben. Damit ist ein Rabatt gegenüber dem Entgelt für eine gleiche Zahl von Tageskarten verbunden. Wahlabonnements sind bis zum Ende der jeweils folgenden Spielzeit gültig. Sie gelten nicht für Premieren, Konzerte, Silvester und Sonderveranstaltungen.

Wahlabonnements sind übertragbar, d.h. mit einem Wahlabonnement über bei-spielsweise 12 Vorstellungen können 1 Person 12 x, 2 Personen je 6 x oder 12 Personen je 1 x eine Vorstellung der gebuchten Art besuchen.

6.7 Ringmieten

Ringmieten bzw. Theaterringe oder Betriebsringe sind eine besondere Art der Abonnements, bei denen der Besucher keinen Einfluß auf Termine und Plätze hat, diese werden evtl. auch kurzfristig vom Theater vergeben. Termine können nicht getauscht werden. Für diesen beschränkten Einfluß des Kunden auf Plätze und Termine wird ein hoher Rabatt gewährt.


7. Theatercard

Die Theatercard ist eine Rabattkarte, die seinen Inhaber/seine Inhaberin zum beliebig häufigen Erwerb von Theaterkarten zum halben Entgelt bzw. zum Mindestentgelt berechtigt. Sie gilt auch für Konzerte und die Silvesterveranstaltungen, nicht jedoch für Sonderveranstaltungen wie z.B. den Theaterball und die Operngala. In der Entgeltstufe 1 berechtigt sie außerdem zur kostenlosen Mitnahme eines Jugendlichen unter 18 Jahren. Die Rabattkarte gilt für 1 Jahr nach Ausstellung und ist nicht übertragbar. Sie ist zusammen mit der ermäßigten Karte beim Einlaß vorzuweisen.


8. Springerkarte

Springerkarten berechtigen zu einem pauschalen Entgelt lt. Entgeltordnung bei ausverkauften Vorstellungen, frei bleibende Plätze einzunehmen. Die Plätze sind zu räumen, wenn der Inhaber der regulären Eintrittskarte Anspruch darauf erhebt. Bleibt letztlich kein Platz frei, muß der „Springer“ den Saal verlassen; er erhält dann sein Geld zurück.


9. Geschenkgutscheine

Geschenkgutscheine behalten ihre Gültigkeit. Sofern Gutscheine gegen höherwertige Eintrittskarten eingelöst werden sollen oder sich seit Erwerb des Gutscheines die Entgelte erhöht haben, wird die Differenz nachgefordert. Werden Gutscheine für Veranstaltungen mit einem geringeren Entgelt eingelöst, werden evtl. verbliebene Restbeträge nicht erstattet; es kann aber ein neuer Gutschein über den Restbetrag ausgestellt werden.


10. Stornierungen

Sofern Eintrittskarten oder Abonnements auf Wunsch des Kunden storniert werden, wird eine Stornogebühr nach der jeweils gültigen Entgeltordnung erhoben.


11. Mitgliedschaft im Jugendclub

Die Mitgliedschaft im Jugendclub gilt für eine Spielzeit. Die Mitglieder erhalten Eintrittskarten für die Vorstellungen zum Gruppenentgelt für Jugendliche.


12. Zahlungsarten

Zahlungen sind zulässig in bar, per Überweisung, per Scheck oder per EC-Karte und per Einzugsermächtigung.


13. Verlust von Eintrittskarten

Verlorene Tageskarten werden nicht ersetzt. Für verlorene Abonnement-Ausweise können Ersatzkarten ausgestellt werden gegen ein Entgelt lt. Entgeltordnung.


14. Garderobe

14.1 Allgemeines

Aus Sicherheitsgründen dürfen Jacken, Mäntel und ähnliche Garderobenstücke sowie Rucksäcke und vergleichbare Taschen sowie Schirme nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden; sie sind an der Garderobe abzugeben.

Die Garderobe wird gegen Vorlage der zuvor ausgehändigten Garderobenmarke ohne Nachprüfung einer Berechtigung an den Besucher zurückgegeben.

14.2 Haftung

Bei Verlust oder Beschädigung der Garderobe ist das Garderobenpersonal unverzüglich zu informieren. Reklamationen nach Verlassen des Theaters werden nicht akzeptiert. Mit der Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt das Stadttheater Krefeld die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des Garderobenstückes. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und anderen in der Garderobe befindliche Gegenstände. Deren Abgabe erfolgt auf eigene Gefahr.

14.3. Entgelt für die Aufbewahrung

Für die Aufbewahrung der Garderobe wird ein Entgelt lt. Entgeltordnung der Stadt Krefeld erhoben.


15. Fundsachen
nimmt das Hauspersonal entgegen. Für die Aufbewahrung wird keine Haftung übernommen.


16. Speicherung von Daten

Personenbezogene Daten werden in dem Umfang erfaßt und gespeichert wie es für den Verkauf und die Verwaltung von Eintrittskarten und Abonnements u.ä. notwendig ist. Mit der Reservierung bzw. dem Kauf einer Eintrittskarte oder eines Abonnements erklärt sich der Kunde mit der Speicherung der Daten einverstanden.


17. Programmänderungen und Ausfall von Vorstellungen

Die Verlegung von Vorstellungen aus betrieblichen Gründen, auch auf andere Wochentage, bleibt vorbehalten.

Besetzungsänderungen sowie die Veränderung von Anfangszeiten begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises.

Der Abbruch einer Vorstellung begründet einen Anspruch auf eine Ersatzkarte für eine andere Vorstellung derselben Produktion oder, wenn das nicht möglich ist, auf Erstattung des Eintrittspreises nur, wenn der Abbruch in der ersten Hälfte der Vorstellung bzw. vor der Pause erfolgt. Der Anspruch muß innerhalb von 1 Woche an der Theaterkasse geltend gemacht werden.

Bei Ausfall einer Vorstellung werden Tageskarten gegen eine andere Vorstellung derselben Produktion umgetauscht oder, wenn das nicht möglich ist, der Kaufpreis erstattet.
Der Ausfall einer Vorstellung aufgrund höherer Gewalt begründet keinen Ersatzanspruch.

Bei einer kurzfristigen Änderung des Programms besteht kein Anspruch auf eine Ersatzkarte oder auf Erstattung des Eintrittspreises, wenn der Besucher die Ersatzvorstellung ganz oder teilweise besucht hat.

Abonnenten werden bei Programmänderungen nach Möglichkeit gesondert benachrichtigt, ohne dass darauf ein Rechtsanspruch besteht.

Ansprüche dieser Art sind innerhalb 1 Woche an der Theaterkasse geltend zu machen gegen Vorlage der Eintrittskarte. Begleitende Aufwendungen wie Anfahrt, Hotel, Nebenkosten werden nicht erstattet.


18. Verspätung des Besuchers

Trifft ein Besucher nach Beginn der Vorstellung ein, kann er mit Rücksicht auf die anderen Besucher und auf die Konzentration der Künstler nur in Abhängigkeit der Entscheidung des Schließpersonals und unter dessen Führung den Zuschauerraum betreten und einen zugewiesenen Platz einnehmen. Die Entscheidung des Schließpersonals kann diesen Zeitpunkt gfs. Auf die Pause verlegen oder bei bestimmten Aufführung ganz ausschließen. Im Falle einer Verspätung hat der Besucher keinen Anspruch auf den reservierten Platz.


19. Rollstuhlplätze

Das Stadttheater verfügt über eine begrenzte Anzahl von Rollstuhlplätzen. Besucher, die auf einen der Plätze angewiesen sind, sollten das beim Kauf der Eintrittskarte angeben. Anderenfalls kann der Besuch der Vorstellung im Rollstuhl nicht sichergestellt werden.


20. Gruppenbesuche

Gruppen ab 10 Personen wenden sich an den Besucherservice unter Tel. 02151/805 – 121 oder 180. Sie erhalten Eintrittskarten oder Gruppenabonnements zu besonderen Bedingungen lt. Entgeltordnung der Stadt Krefeld.


21. Bild-, Film-, Video- und Tonaufzeichnungen

Aus Gründen des Urheber- bzw. Leistungsschutzes sind Bild-, Film-, Video- und Tonaufzeichnungen während der Aufführungen nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen lösen Schadenersatzpflichten aus.


22. Inkraftreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten zum 01.08.2004 in Kraft und ersetzen die vorher gültigen Bedingungen vom 11.04.2002.



Krefeld, den 12.05.2004

Roland Schneider
Kulturdezernent